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Einleitung der Geistlichen Lebensordnung der Missionarinnen Christi

Der Gründer unserer Gemeinschaft war ein geachteter Pädagoge, ein geschätzter Prediger und Seelsorger. Er war erschüttert von der „Macht der Finsternis“, wie er sie im Ersten Weltkrieg und in den Diktaturen von Nationalsozialismus und Kommunismus erfahren bzw. wahrgenommen hatte. Aber auch den Materialismus des 20. Jahrhunderts erkannte er als Bedrohung für die Würde der Menschen. Zutiefst bewegt vom Leid einzelner Menschen und ganzer Völker sah es P. Moser als dringlichste Aufgabe an, „die Welt zu Gott heimzuholen“ und ihr Jesus Christus, den Gesandten des barmherzigen und liebenden Gottes, als Licht der Welt zu verkünden. Er wusste, dass es dazu Männer und Frauen braucht, die im Bewusstsein der Gotteskindschaft Jesus Christus nachfolgen und ihm ihr Leben weihen. Ihn bewegte deshalb auch die Frage nach neuen zeitgemäßen Formen weiblicher Ordensgemeinschaften.

1953 wurde P. Moser Provinzial der Oberdeutschen Provinz der Herz-Jesu-Missionare. Diese Provinz übernahm 1955 ein Missionsgebiet im damaligen Belgisch-Kongo, für das Schwestern zur Unterstützung gebraucht wurden. Als P. Moser nach Anfragen bei verschiedenen Ordensgemeinschaften keine Schwestern zur Verfügung gestellt wurden, entschied er mit Zustimmung des Provinzialrates, eine eigene Gemeinschaft zu gründen.

Fünf junge Frauen begannen daraufhin ein gemeinsames Leben, das ihrer persönlichen Berufung und ihrer christusbezogenen missionarischen Spiritualität entsprach. P. Moser gab der neuen Gemeinschaft den Namen „Missionarinnen Christi“ als Auftrag und Programm. Sie soll teilnehmen an der Sendung Jesu, „die Welt zu Gott heimzuholen“, und „Licht in die Finsternisse der Zeit“ sein. So wirken Missionarinnen Christi in verschiedenen Ländern und Kulturen mit, dass die Menschen durch die Begegnung mit Jesus Christus den liebenden Gott erkennen und anbeten und dass sie Leben und Hoffnung haben.

In Treue zu den Gründungsimpulsen und im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils wurde von 1970-1985 unter Beteiligung aller Schwestern die GEISTLICHE LEBENSORDNUNG der Gemeinschaft erstellt. Auf diese Geistliche Lebensordnung verpflichten wir Missionarinnen Christi uns in der zeitlichen Bindung an die Gemeinschaft und endgültig in der Lebensweihe.

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Sr. Beate Roger, eine der ersten Schwestern, über die bewegende Gründungszeit

„Ich durfte in meiner Heimatgemeinde Donauwörth unserem Gründer, Pater Moser,  begegnen. Er war ein nimmermüder Eiferer für die Sache Gottes. Ja, „die Sache Gottes braucht Begeisterte!“ - das steckt an!

Er hatte eine Vision für die Zukunft der Kirche, und seine Spiritualität reichte schon in die Horizonte des 2. Vatikanischen Konzils. Aus seiner tiefen Beziehung zu Christus erwuchs seine Missionsbegeisterung und sein rastloser Einsatz für die „Heimholung der Welt zu Gott“. [Heute würde man eher von Glaubensverkündigung sprechen, Anm. der Redaktion.]

Schon um 1950 hat mich Pater Moser einmal gefragt: „Wie stellst Du Dir heute ein Ordensleben vor?“ In meiner Jugendlichkeit antwortete ich frisch drauflos: „Das Wesentliche muss bleiben; aber es gibt auch alte Zöpfe, die man abschneiden kann!"

Die Fragen „Ordensleben heute“ und „Mission“ als Antwort auf die Nöte der Zeit bewegten ihn sehr, und diese Bewegungen des Geistes drängten ihn zur Tat. Nach reiflicher Überlegung und Überwinden von inneren und äußeren Hürden sollte die langgehegte Vision von Pater Moser, eine missionarische Frauengemeinschaft zu gründen, konkrete Gestalt annehmen. Der Hilferuf um Schwestern aus dem 1955 von den Herz-Jesu-Missionaren übernommenen Missionsgebiet, damals Belgisch Kongo, kam seinem Vorhaben entgegen und konkretisierte den Beginn.

Am 1. Dezember 1956 haben wir fünf Frauen uns zum ersten Mal gesehen. Sr. Walburga Strobl (20 Jahre) und Sr. Magdalena Überall (16 Jahre) kamen aus der Ingolstädter Gegend. Sr. Claudia Kuen war 18 Jahre und kam aus Tirol. Sr. Luise Kiesewetter zählte 34 Jahre und ich 24 Jahre; wir beide kamen aus Donauwörth, wo Pater Moser in den Jahren 1948 bis 1953 Pfarrer und Schuldirektor war. Wir gingen in eine ungesicherte Zukunft, waren uns aber sicher, dass unser Beginn richtig ist. Keine hat je gezweifelt, dass aus diesem Anfang nichts werden könnte. Im Vertrauen auf Gottes Gnade und Führung haben wir uns auf diesen Weg eingelassen.

Pater Christian Moser hat uns in der Zeit von der Gründung bis zu seinem Tod im Jahr 1961 in Vorträgen und Predigten seine Vision, die Spiritualität der Missionarinnen Christi, dargelegt und uns aufgefordert, diese konsequent zu leben. Er wollte eine Ordensgemeinschaft, die Raum lässt zur persönlichen Entfaltung, damit jede ihren eigenen Weg zu Gott finden kann und wahrhaft frei ist für ein missionarisches Engagement zum Aufbau des Reiches Gottes. Es geht um das Erfassen des Christentums in seiner ganzen Tiefe, um das Sichtbarwerden Jesu Christi.

Miteinander haben wir uns auf diesen Weg eingelassen und zurückschauend wird es uns zur Gewissheit, dass Gott mit uns unterwegs war und ist jeden Tag aufs Neue.“

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Originaltext des Gründers, Pater Christian Moser MSC

„...Die Gemeinschaft der MC verfolgt das, was in der Heiligen Messe mit den Worten…“Durch ihn und mit ihm und in ihm sei Dir, allmächtiger Vater , in der Einheit des Heiligen Geistes, alle Ehre und Verherrlichung“ ausgesagt wird. Das erste Gebot betrachten die MC als ihr grundlegendes Gebot: die tiefe Anbetung der Allerheiligsten Dreifaltigkeit Gottes durch Christus, unseren Herrn. Und es werden die lauteren Gewissen, die lauteren Herzen, die lauteren Seelen sich wohl dazu entscheiden – und das Kommen, das heute ausgesprochen wurde und so deutlich hörbar war, hat doch gezeigt, dass dieses Gewissen in tiefster Lauterkeit vor Gott erbetet, erlitten, eropfert worden ist und dass dieser Gang heute zum Altar keine einfache Sache war, sondern der Aufbruch lauterer Gewissen zum ewigen Vater. Die Anbetung unseres Herrn Jesus Christus ist das Grundsätzlichste der Gemeinschaft der MC!

Das Zweite steht im heutigen Evangelium: zu erleuchten die, die Gott nicht kennen. Der Auftrag, die Sendung der Schwestern liegt darin, dass sie aus der tiefen inneren Lauterkeit ihrer Gewissen….ein Licht zur Erleuchtung der Heiden (vgl. Lk 2,3) sind, dass sie in die Finsternisse der Zeit, in die Trübsal der Gottlosigkeit, in die Verwirrung der Geister, in die Zerstörung der Gewissen hinein, dass da das einfache Gnadenlicht ihrer Gewissen hineinbrennt, lauter brennt, bis sie vor Christus selber stehen. Die Gemeinschaft der Missionarinnen Christi ist eine Gemeinschaft für die Mission; augenblicklich für den afrikanischen Raum oder wohin die Güte Gottes sie noch schicken wird. Grundsätzlich sollen sie das Licht derer sein, die Gott nicht kennen, die Christus verworfen haben, die in den Gütern dieser Welt, im Genuss der Tage versacken, dass sie da in tiefster, letzter, abgründiger Einsamkeit ein Christenleben führen und so die Welt zu Gott heimzuholen versuchen. Dass sie das Christus-Leben unmittelbar spüren, dass das Christus-Leben nicht ein fröhliches Wallen durch ruhige Gefilde der Welt sein wird, sondern, dass sie ihr Antlitz, diese letzte klare…..Ausrichtung nach dem, was droben ist, in der Härte des Daseins zu tragen haben, das wissen sie…“

(Aus der Ansprache P. Mosers im Gottesdienst am 5.2.1961 in Rebdorf anlässlich der Feier der Einkleidung.)

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Aus dem Lebensbild von Pater Christian Moser MSC

Um die kirchliche Anerkennung für die MC zu erhalten, musste er (P. Moser) beim Bischof der Erzdiözese München und Freising Statuten und Ausbildungsprogramm vorlegen – eine Arbeit, die ihm besonders schwer fiel, weil er um die Tragweite der damit verbundenen Entscheidung für die Ausrichtung und weitere Ausbildung der Schwestern wusste. In den Mitschriften der Vorträge, die er den Schwestern in Rebdorf und Freilassing hielt, ist sein Ringen um den angemessenen sprachlichen Ausdruck für die spirituelle Ausrichtung der Gemeinschaft noch deutlich herauszuhören. P. Moser hatte ein sicheres Empfinden für Komplexität und Spannungsreichtum des geistlichen Lebens. Eine systematisch-reflektierende Theologie des Ordenslebens konnte schon aus Zeitgründen nicht seine Sache sein und entsprach nicht seinem Naturell. In dem Bemühen, möglichst viele junge Menschen für den Dienst an Gottes Reich zu gewinnen, fühlte er sich gedrängt, konkrete Projekte in Angriff zu nehmen und für deren praktische Verwirklichung zu sorgen. Die Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils erfüllte ihn mit Hoffnung, da er die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Verkündigung klar erkannte und sich von den zu erwartenden Beschlüssen sicher Hilfestellung erhoffte. Wenn er in seinen Aussagen über politisch-gesellschaftliche Entwicklungen auch zur Schwarz-Weiß-Malerei neigte, so hatte P. Moser doch ein waches Gespür für Gefährdungen menschenwürdigen Lebens und die „Zeichen der Zeit“ ……. In der Verantwortung für den Aufbau der MC verbrauchte er physische und psychische Energie, die nach dem Empfinden vieler MSC seine Kräfte für die eigene Gemeinschaft nicht unerheblich minderten….. Bei aller zusätzlichen Belastung, die die Gründung der MC mit sich brachte, waren die jungen Schwestern in ihrer Begeisterung und in ihrem Eifer sicher auch eine Quelle der Freude für P. Moser. Hier fand er eine rasch wachsende Zahl aufmerksamer Zuhörerinnen, die auch tüchtig zupacken konnten, wie nicht nur die Renovierungsarbeiten in Rebdorf zeigten. Im Kreis der Schwestern fühlte er sich wohl und anerkannt. Wovon er in seinen Vorträgen sprach, das strahlte er für viele aus: väterliche Güte und wohltuende Autorität…… Die Rastlosigkeit, mit der er (P. Moser) Menschen für Christus zu gewinnen suchte, verband ihn im Geiste mit dem Apostel Paulus, den er häufig zitierte. Einer seiner Mitbrüder bezeichnete ihn als „typische Gründerpersönlichkeit“: Wo. P. Moser Handlungsbedarf sah und andere angesichts zu erwartender Probleme gezaudert hätten, da setzt er konsequent Taten, im Vertrauen, dass Gott mit seinem Ruf auch Kraft und Mittel zum Handeln schenkt.

Aus dem Lebensbild von P. Christian Moser MSC, verfasst von Sr. Hildegard Schreier MC (Hrsg.: Generalleitung der Missionarinnen Christi, München 1999)

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Geistliche Lebensordnung: Unsere Berufung

  1. Wir Missionarinnen Christi sind eine Gemeinschaft von Frauen innerhalb der katholischen Kirche. Wir leben in kleinen Gemeinschaften mitten in der Welt, in Offenheit und Hinwendung zu den Menschen.
  2. Wie jeder Christ sind wir durch Taufe und Firmung in die Nachfolge Jesu berufen und in der Kraft des Heiligen Geistes befähigt, dem Reich Gottes zu dienen.
  3. Unser Gründer, P. Christian Moser MSC, hat uns den Namen MISSIONARINNEN CHRISTI als Auftrag und Programm gegeben: Wir sind gesandt, Jesus Christus und seine Frohe Botschaft zu verkünden, unsere Hoffnung und Freude mit den Menschen zu teilen durch unsere ganze Existenz. Wir wollen mitwirken, dass das Reich Gottes zunehmend Gestalt gewinnt in unserer Welt. Wir wollen uns einsetzen, wo die Brennpunkte unserer Zeit sind, wo der Glaube an die befreiende und heilende Kraft Gottes geweckt oder gestärkt werden muss. Wir wissen uns selbst angenommen als Kinder Gottes, reich beschenkt mit seiner Gnade. Deshalb sind wir gesandt, Licht zu sein „in die Finsternisse der Zeit, in die Trübsal der Gottlosigkeit, in die Verwirrung der Geister, in die Zerstörung der Gewissen hinein“ (P. Moser, 5.2.1961).
  4. Mit dem Namen MISSIONARINNEN CHRISTI ist uns auch aufgetragen, eine besondere Verbundenheit mit Christus zu suchen: „Der Mittelpunkt der Gemeinschaft der Missionarinnen Christi ist Jesus Christus, der Herr“ (P. Moser, 10.9.1959). von ihm wissen wir uns geliebt und in diese Gemeinschaft berufen. Ihn wollen wir immer tiefer erfahren, immer besser kennen und lieben lernen. Ihm stellen wir unser ganzes Sein zur Verfügung in der Form der Evangelischen Räte, ihm weihen wir unser Leben. „Das Wesentliche ist die Weihe des Menschen, verbunden mit der Sendung in die Welt.“ (P. Moser, 15.8.1958)
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Richtlinien für die Missionarinnen Christi der Region Deutschland / Österreich

Mitglieder der Region Deutschland/Österreich sind alle Schwestern ab der ersten zeitlichen Bindung, die in dieser Region leben bzw. bei denen die Zugehörigkeit zu dieser Region entschieden wurde.

1. DIE GESELLSCHAFTLICHE UND KIRCHLICHE SITUATION

ALS HINTERGRUND DER SENDUNG DER MISSIONARINNEN CHRISTI

1.1 Gesellschaft

Grundannahmen

Unsere Gesellschaft in Deutschland und Österreich wird von vielen Menschen als zunehmend unübersichtlich und überfordernd erlebt. Wir beschreiben sie üblicherweise als „komplex“, als verändert (im Unterschied zu früheren Generationen oder früheren Prägungen aus der eigenen Familie) und sich weiterhin rasch verändernd.

Das Zweite Vatikanische Konzil gibt uns auf, die „Zeichen der Zeit“1 zu lesen und sie immer neu wahrzunehmen, uns betreffen zu lassen, unseren Standort zu suchen und uns im Unterscheiden zu üben. In all den lebensfördernden und lebenshemmenden Phänomenen sind eindeutige Bewertungen schwierig und sogar selten möglich geworden. Es braucht eine immer neue Aufmerksamkeit und Bereitschaft, uns mit einem großzügigen Herzen betreffen zu lassen, um als Missionarinnen Christi in Deutschland und Österreich unsere Entscheidungen treffen und entsprechend handeln zu können.

Individualisierung und Pluralisierung

Menschen sind persönlich freier und selbstbestimmter geworden in ihren Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten. Vieles an Ausbildungs- und Berufsentscheidungen und Wahl des Wohnortes ist unkompliziert möglich geworden und somit mehr Menschen zugänglich. Die Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des eigenen Lebens sind ein Gewinn; viel Wechsel, ständige Neuanpassung und Ausprobieren von Beruf und Qualifikationen sind auch eine große Herausforderung, oft eine Überforderung, vor allem für diejenigen, die nicht so selbstbestimmt leben können, dass sie eine Wahl haben. Das führt für viele Menschen zu einem Rückzug in ihre eigene private, kleine Welt.

Selbstbestimmung

Menschen sind selbstbestimmter, kritischer und „unbestechlicher“ geworden: Sie vertrauen nicht automatisch Autoritäten, Traditionen und Institutionen (wie z.B. Parteien, Gewerkschaften, dem Staat oder der Kirche). Sie schenken ihnen nur dann ihr Vertrauen und sind bereit, sich ansprechen zu lassen und sich gegebenenfalls einzulassen, wenn sie Vertreter und Repräsentantinnen als glaubwürdig, transparent und auskunftsfähig erleben. Gleichzeitig finden oft allzu einfache Antworten in religiösen und politischen Fragen Zustimmung.

Vielfalt in Lebensformen

Partnerschaften sind nicht mehr grundsätzlich und selbstverständlich für das ganze Leben angelegt. Einerseits wechseln Menschen ihre Partner und Partnerinnen immer häufiger und fügen damit oft sich selbst und den Kindern Schaden zu. Andererseits suchen Menschen nach wie vor gerade in Beziehungen Beständigkeit, Zugehörigkeit und Glück.

Geschwindigkeitund Erwartungen

Die Medien mit ihren schnellen Kommunikations und Informationswegen bringen neue Möglichkeiten, und Einkaufs- und Verkehrswege sind v.a. in den Städten unkomplizierter geworden. Auch im beruflichen Feld haben sich Geschwindigkeit und Erwartungen erhöht, was für viele Menschen – je nach Bildungschancen und Gestaltungsmöglichkeiten - nicht nur spannende Herausforderungen, sondern auch viel Druck darstellt. „Modernisierungsverlierer“ werden produziert.

Internationalisierung und Globalisierung

Die große Welt ist in gewisser Weise kleiner und zugänglicher geworden, Fremdes und Fremde kommen näher. Informationen durch Nachrichten, durch Reise- und Erfahrungsmöglichkeiten bringen fremde Welten näher. Menschen aller Sprachen und Hautfarben sind Teil der Gesellschaft; Internationalität ist unübersehbar geworden.

Politik und Wirtschaft mit schwer durchschaubaren internationalen Verflechtungen betreffen alle. Eine der großen globalen Herausforderungen unserer Zeit ist der Klimawandel und die damit verbundenen Themen wie die Gier der Finanzmärkte, die Macht einzelner Konzerne, die damit zusammenhängende Ausbeutung von Menschen und unserem Planeten, Armut und Hunger, Terror und Krieg, Flucht unzähliger Menschen.

Frauen

Für Frauen hat sich besonders viel verändert, was ihre Rollenbilder und ihre Gestaltungsmöglichkeiten in Partnerschaft und Familie, Bildung und Beruf, im gesellschaftlichen Leben und auch in der Kirche betrifft. Damit haben Frauen – im Vergleich zu ihren Müttern und Großmüttern – viele Freiheiten errungen und können viel beitragen. Das ist für viele ein Gewinn. Gleichzeitig sind Frauen Mehrfachbelastungen und besonders hohen Erwartungen ausgesetzt, und weiterhin gibt es Benachteiligung von Frauen.

Bevölkerungsentwicklungen

Wie auch die anderen mittel- und nordeuropäischen Länder sind die Gesellschaften in Deutschland und Österreich alte Gesellschaften, d.h. die Lebenserwartung steigt; die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bleibt oft bis ins hohe Alter erhalten. Das Gesundheits-, Pflegesystem und die Altersversorgung kommen an ihre Grenzen.

Die unterschiedliche Verteilung der Güter verschärft sich: Die Zahl der Reichen (und deren Reichtum) steigt, aber gleichzeitig auch die Zahl der Armen oder Armutsgefährdeten. Damit wird die Schere zwischen Arm und Reich immer größer.

1.2 Kirche

Unterschiedliche kirchliche Situationen

In Westdeutschland und in Österreich haben Christen und christliche Gemeinden bzw. Gemeinschaften ihre überwiegende Mehrheit verloren. Besonders deutlich wird das in den Pfarrgemeinden: Die Schaffung immer größerer Seelsorgeeinheiten ist ein Versuch, mit dem Priester- und Gemeindemangel zu leben. Die Zukunft und die Lebenskraft der Pfarrgemeinden sind zunehmend gefährdet, und der Einfluss als Kirche insgesamt schrumpft.

Dieser veränderte Platz in der Gesellschaft wird als Bedeutungsverlust erlebt und ist für viele Christen und Christinnen irritierend und ist neu zu finden – einzeln und gemeinsam als Kirche.

In Ostdeutschland waren Christen und Christinnen in den letzten Jahrzehnten Minderheit und werden es wohl in der näheren Zukunft auch bleiben. Die Mehrheit der Menschen ist „religiös indifferent“: Sie hat keine negativen Erfahrungen mit der Kirche, aber auch keine Erwartungen. Dennoch gibt es eine Anzahl von Menschen, die auf der Suche sind nach Sinn und nach Gott.

Suchbewegungen

Verschiedenste Suchbewegungen nach Sinn, Orientierung, Erfüllung, Heilung und Spiritualität „blühen“ - allerdings oft an den bekannten kirchlichen Angeboten vorbei.

Manche kirchliche Gemeinschaften sind dafür besonders hellhörig. Sie suchen zeitgemäße

Wege der Verkündigung und gestalten Geistliche Zentren mit Schulen des Gebets und mit Gastfreundschaft.

Das Zweite Vatikanische Konzil ist noch nicht ganz verwirklicht, umgesetzt und eingepflanzt. Wie das gelingen kann, ist für die einen Ermutigung und Inspiration; andere distanzieren sich davon und suchen Lösungen in vorkonziliaren Wegen. Das bringt Spannungen, aber auch die Möglichkeit, sich zu positionieren, wie eine Kirche für die Menschen gestaltet werden kann.

 

2. DIE GEMEINSAME SENDUNG DER MISSIONARINNEN CHRISTI

IN DER REGION DEUTSCHLAND/ÖSTERREICH

Unsere Sendung

Als Missionarinnen Christi sind wir Frauen mit einer Mission, weil Jesus Christus uns sendet:

Wir sind Botschafterinnen von Gottes Gegenwart in unserer Welt.

Wir wollen mitwirken am erlösenden und befreienden Wirken Gottes.

Wir setzen uns ein für Glaube und Menschenwürde hier und heute.

Zeichen der Zeit

In all den lebensfördernden und lebenshemmenden Phänomenen dieser veränderten und sich rasch verändernden Welt wollen wir aufmerksam und wach die „Zeichen der Zeit“2 wahrnehmen, uns von ihnen betreffen lassen, sie unterscheiden und die Spur Gottes darin suchen. So können wir als Missionarinnen Christi unseren Standpunkt finden, unsere Entscheidungen treffen und entschieden handeln.

Glaube

Wir leben in Verbundenheit mit Jesus Christus. Daher verkünden wir seine Frohe Botschaft und wollen sie auch anderen Menschen erfahrbar werden lassen. Dabei bleiben wir selbst immer auf dem Weg. Wir wollen „Glauben anbieten“3, Suchende begleiten und Glaubende stärken.

Menschenwürde

Wir glauben, dass eine andere Welt möglich ist. Und wir glauben auch, dass wir durch unser Leben und unser Wirken einen Beitrag leisten können für eine gerechtere, menschlichere Welt, in der die Würde jedes Menschen ernst genommen wird. Gemeinsam mit anderen Menschen guten Willens wissen wir uns gerufen und gesandt, am Reich Gottes, an Gottes neuer Welt, mitzubauen.

Kirche

Wir sind als Gemeinschaft Kirche im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils, „Zeichen und Werkzeug des Heils“4. Als Jüngerinnen Jesu Christi wollen wir mit den Menschen ihre „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst“5 teilen und ihnen Raum geben, um unter dem liebenden Blick Gottes sein und wachsen zu können.

Hingabe

Für diese unsere gemeinsame Sendung wollen wir – in welcher Lebensphase auch immer – unser Leben als Missionarinnen Christi geben, in Freiheit und Klarheit, mit Mut und Verantwortung.

 

3. LEBEN UND WIRKEN DER SCHWESTERN AUFGRUND DER GEMEINSAMEN SENDUNG

3.1 Schwerpunkte in der Region

  • Zeitgemäße Wege der Verkündigung und Seelsorge für suchende Menschen
  • Lebenschancen für Zukurz-Gekommene
  • Wege der Heilung für Leib und Seele
  • Stärkung der Kirche im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils mit Offenheit für Weltkirche und Ökumene
  • Berufungspastoral und Arbeit mit jungen Menschen

3.2 Kriterien für die Einsatzplanung der Schwestern

Entsprechend der gemeinsamen Sendung, aus den Möglichkeiten der einzelnen Schwestern und aus den Notwendigkeiten der gemeinsamen Lebensform ergeben sich die Kriterien für die Einsatzplanung. Die Wahl soll eher auf solche Einsätze fallen bzw. solche Einsätze werden angestrebt,

  • wo wir die Lebenschancen von Menschen in Not durch konkrete Hilfe bzw. durch Handeln im Verbessern von Strukturen erweitern können.
  • wo wir auch mit nicht-kirchlichen und nicht-christlichen Menschen in Kontakt kommen.
  • wo wir bildend, begleitend und multiplikatorisch wirken können.
  • wo die Zusammenarbeit mit Vertretern einer Kirche im Sinn des Zweiten Vatikanischen Konzils möglich ist.
  • wo wir miteinander in einem gemeinsamen Projekt oder einer gemeinsamen Einrichtung wirken können.
  • wo wir gemeinsam mit anderen in einem Projekt oder einer Einrichtung kooperieren können.

 

Die Sendung vor Ort

Jede Lebensgruppe sucht an ihrem Lebensort, wie sie die gemeinsame Sendung vor Ort umsetzen kann, und beschreibt dies in ihrer Lebensordnung. Darüber hinaus beschreibt jede Schwester ihre Sendung im Rahmen der gemeinsamen Sendung. Wünschenswert ist, dass die Schwestern von außen auch in ihrem gemeinsamen Leben und in ihrer Spiritualität wahrgenommen werden. Die Lebensgruppen sind entsprechend ihrer Möglichkeiten Orte der Gastfreundschaft.

Schwestern in Alter und Krankheit

Aufgrund der Alterssituation der Mitglieder ist die Sorge für alte und kranke Schwestern eine wichtige Aufgabe in der Region Deutschland / Österreich.

Nach Möglichkeit bleiben die Schwestern eingebunden in sinnvolle und notwendige Tätigkeiten, wie interne Dienste verschiedener Art. Ehrenamtliche Aufgaben im sozialen und pastoralen Bereich, manchmal eine geringfügige Beschäftigung können viele Schwestern noch wahrnehmen. Sich im Alter gegenseitig zu helfen, zu unterstützen, wo es nötig ist, kranke Schwestern zu begleiten, oft bis zum Sterben, sind Dienst und Zeugnis.

Altersbedingte und gesundheitliche Beeinträchtigungen werden oft schmerzlich empfunden. Sich diese bewusst zu machen und sie anzunehmen ist ein wesentlicher Bestandteil des Sendungsauftrags in Alter und Krankheit. Auch durch Interesse und Anteilnahme, durch Gebet und Dasein nehmen alle Schwestern am Sendungsauftrag teil und geben auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für unser gemeinsames Wirken.

Alleinlebende Schwestern

Die Regionalleitung kann die Entscheidung für das Alleinleben (entweder einzeln lebend oder in einer anderen Gruppe, d.h. nicht mit MC-Schwestern lebend) treffen, wenn

  • eine Aufgabe als besonders wichtig erachtet wird und keine Lebensgruppe gebildet werden kann.
  • sich eine Schwester in Ausbildung befindet.
  • eine rasche Lösung nötig ist, um auf eine aktuelle Not eingehen zu können.
  • persönliche oder gemeinschaftliche Gründe es nahe legen.

Auch die alleinlebenden Schwestern stehen im Auftrag der Gemeinschaft und der gemeinsamen Sendung. Sie geben sich eine Lebensordnung und pflegen regelmäßig Kontakt zu den Mitschwestern.

Regelungen

Die Region hat derzeit keine Werke in eigener Trägerschaft. Wir streben bezahlte Einsätze (Anstellungen und Tätigkeiten auf Honorarbasis) an, weil die Vergütung der Arbeit der Schwestern neben den Einnahmen durch Renten und Spenden die finanzielle Grundlage der Gemeinschaft bildet. Es ist uns jedoch wichtig, offen zu sein für dringliche Aufgaben, die auch unbezahlt sein können.

Für Schwestern in einem Arbeitsverhältnis sind Urlaub, Exerzitien und Fortbildungstage vertraglich geregelt.

Für Schwestern im gemeinschaftsinternen Dienst gilt folgende Regelung:

4 Wochen (= 24 Arbeitstage), ab dem 60. Lebensjahr 5 Wochen Urlaub. Außerdem ist in der Regel je eine Woche für Fortbildung, Besinnungstage bzw. Exerzitien vorgesehen.

 

4. DIE LEITUNG DER REGION

Für die Leitung der Region der Missionarinnen Christi in Deutschland und Österreich ist die Regionalleiterin gemeinsam mit dem Regionalrat verantwortlich.

Das Regionalhaus ist der Amtssitz der Regionalleitung. Es dient als Ort der Begegnung und der Kommunikation.

4.1 Zusammensetzung und Amtsdauer der Regionalleitung

Die Regionalleitung setzt sich zusammen aus der Regionalleiterin und dem Regionalrat.

Der Regionalrat wird gebildet aus:

- drei von den Schwestern der Region gewählten Schwestern und

- einer von der Regionalleiterin ernannten Schwester.

Die Regionalleiterin ernennt – nach Anhörung des Rates – eine Schwester des Regionalrates zu ihrer Stellvertreterin.

4.2 Aufgaben und Zuständigkeiten der Regionalleiterin

Die Amtsdauer der Regionalleitung beträgt drei Jahre. Die Regionalleiterin vertritt die Belange der Region innerhalb der Gemeinschaft und nach außen gegenüber kirchlichen bzw. zivilen Behörden.

Sie übt ihre Leitungsaufgabe in Zusammenarbeit mit dem Regionalrat und der Generalleitung nach dem Grundsatz der Mitverantwortung aller Schwestern der Region aus. Ihr wichtigster Dienst ist die Sorge um die Einheit in der Vielfalt. Und sie ist auch verantwortlich dafür, dass die Schwestern ihren Auftrag als Missionarinnen Christi in der Region Deutschland/Österreich erfüllen können.

Missionarischer Dienst und Leben in Gemeinschaft

  • Die Regionalleiterin sorgt für eine gute Information aller Mitglieder über das Leben und den Auftrag der Region und regt zum Dialog und Austausch innerhalb der Region an.
  • Sie sorgt für Impulse und Bedingungen, damit die Schwestern entsprechend dem Grundauftrag und altersgemäß leben und wirken können.
  • Die Regionalleiterin hält regelmäßigen Kontakt mit allen Regionsmitgliedern in Form von Besuchen (möglichst zweimal pro Amtszeit). Durch Gruppen- und Einzelgespräche verschafft sie sich an Ort und Stelle Einblick in die Lebenssituation der Schwestern und gibt ggf. nötige Impulse. Dazu gehört auch die Kenntnis des missionarischen Einsatzes der Schwester.
  • Sie beruft mindestens alle zwei Monate eine Sitzung der Regionalleitung ein und führt den Vorsitz. Das Protokoll über Beratungen und Entscheidungen legt sie der Generalleitung zur Information vor (siehe auch Punkt 4.4).
  • Sie beruft mindestens einmal in ihrer Amtszeit eine Regionalversammlung ein. Sie ruft einmal jährlich die Gruppenleiterinnen zusammen.
  • Sie bestätigt die Wahl der Gruppenleiterinnen und – mit Zustimmung des
    Regionalrates – die Lebensordnungen, bzw. hilft bei Bedarf bei deren Erstellung.
  • Für alleinlebende Schwestern und Zweier-Gemeinschaften ist sie zuständig bei Entscheidungen, die in Lebensgruppen mit der Gruppenleiterin besprochen
    und getroffen werden.

Formation/Ausbildung

  • Die Regionalleiterin entscheidet nach Absprache mit der Noviziatsleiterin den Ort für das Noviziatspraktikum in einer Lebensgruppe.
  • Sie ernennt mit Zustimmung des Regionalrates die Noviziatsleiterin und die Junioratsbegleiterinnen für jeweils drei Jahre. Die Ernennung der Noviziatsleiterin bedarf der Bestätigung der Generalleitung, die Ernennung der Junioratsbegleiterinnen der Zustimmung der Generalleiterin.
  • Die Regionalleiterin entscheidet nach Rücksprache mit der Leiterin des Postulats und des Noviziats und nach Anhörung des Regionalrates über die Aufnahme ins Postulat und ins Noviziat.
  • Sie kann nach Rücksprache mit der Noviziatsleiterin und mit Zustimmung des Regionalrates eine Schwester aus dem Postulat oder Noviziat entlassen.
  • Sie entscheidet mit Zustimmung des Regionalrates über die Zulassung zu den zeitlichen Bindungen bzw. zur Lebensweihe. Die Entscheidung zur Zulassung zu den zeitlichen Bindungen bedarf der Zustimmung der Generalleiterin, zur Lebensweihe der Zustimmung der Generalleitung.

Finanzen

  • Die Regionalleiterin ist verantwortlich für die Finanzen der Region und erteilt die Auf-
    träge an die Mitarbeiterin in der Buchhaltung.
  • Sie genehmigt die Haushaltspläne der Schwestern und nimmt von Zeit zu Zeit Einsicht
    in die Abrechnungen der Schwestern.
  • Sie trägt Sorge dafür, dass der jährliche Haushaltsplan und die Jahresabrechnung rechtzeitig der Regionalleitung und der Generalleitung vorgelegt werden.
  • Die Regionalleiterin kann in dringenden Fällen Ausgaben bis zu € 5.000,- ohne Zustimmung des Regionalrates genehmigen oder tätigen. Der Regionalrat muss anschließend darüber informiert werden.
  • Sie kann in dringenden Fällen, d. h. in Fällen, die nicht schon im Haushaltsplan vorgesehen sind, Ausgaben bis zu 10.000 € ohne Zustimmung der Generalleitung genehmigen oder tätigen.
  • Im Namen der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie auf Grund der Bevollmächtigung durch die Generalleiterin berechtigt für folgende Vertragsabschlüsse: Mietverträge, Gestellungsverträge, Ausbildungsverträge mit Postulantinnen und Novizinnen, Verträge für Angestellte in den Lebensgruppen, Kfz-Kauf- und Verkaufsverträge, die damit verbundenen An- und Abmeldungen bei den Kfz-Zulassungsstellen sowie Abschluss entsprechender Kfz-Versicherungen.
  • Sie ist zuständig für offizielle Bestätigungen, die die Schwestern der Region betreffen.
  • Die Regionalleiterin vertritt die Gemeinschaft bei Arbeitgebern und Dienstvorgesetzten der Schwestern.
  • Bei Einsatzveränderung von Schwestern der Region informiert sie die Finanzverwalterin der Gemeinschaft für Meldungen bei Kranken- und Rentenversicherungen.

Krankheit

  • In schweren Krankheits- sowie Betreuungssituationen ist die Regionalleiterin oder ihre Stellvertreterin bzw. eine in der Vorsorgevollmacht beauftragte Person die Ansprechpartnerin der Gemeinschaft gegenüber Dritten.
  • Die in der Vorsorgevollmacht beauftragte Schwester hält bezüglich wichtiger Entscheidungen Rücksprache mit der Regionalleiterin.

Generalversammlung

  • Die Regionalleiterin nimmt von Amts wegen an der Generalversammlung und an den Treffen der Generalleiterin mit den Regionalleiterinnen teil. Sie ist zuständig für den Regionsbericht bei der Generalversammlung.

4.3 Aufgaben und Zuständigkeiten der Regionalleitung

  • Ausführung der Weisungen und Aufträge der Generalversammlung, die an die Regionalleitungen gerichtet sind.
  • Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Region
  • Konkrete Einsatzplanung:
  • Einsatzplanung für jede einzelne Schwester und evtl. Einsatzbegleitung
  • Die Errichtung einer Lebensgruppe bzw. das Auflösen oder Beschaffen einer Wohnmöglichkeit, wie auch die Veränderung von Einsätzen.
  • Die Übernahme bzw. die Auflösung eines Einsatzortes verbunden mit einer Lebensgruppe und /oder eines gemeinsamen Arbeitsgebietes; Übernahme eines Einzeleinsatzes in einer neuen Diözese (mit Zustimmung der Generalleitung). Nach Zustimmung der Generalleitung entscheidet die Regionalleitung alle weiteren Detailfragen in eigener Verantwortung.
  • Aus- und Weiterbildung der einzelnen Schwestern
  • Einführung und Eingliederung in die Gemeinschaft
  • Entscheidung über den Ort des Noviziats (bedarf der Bestätigung der Generalleitung)
  • Erstellung der Pläne für Aspirantat, Postulat, Noviziat und Juniorat; einmal in der Amtszeit der Regionalleitung legt diese die Pläne für Postulat, Noviziat und Juniorat der Generalleitung zur Bestätigung vor.
  • Überarbeitung der Richtlinien, d. h. Aktualisierung, Umsetzung und Gestaltung von Gesprächs- und Bewusstseinsprozessen.
  • Planung und Durchführung der Regionalversammlungen
  • Planung von gemeinschaftsinternen Exerzitien und Fortbildungsangeboten
  • Berufungspastoral
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Entscheidungen über finanzielle Angelegenheiten der Region
  • Haushaltsplan
  • Jahresabrechnung
  • Überbrückungshilfe bei Austritt einer Schwester im Juniorat
  • Außerordentliche Ausgaben, die nicht im Haushaltsplan vorgesehen waren
  • Entscheidung über Ausschluss einer Schwester vom Wahlrecht (nach Anhörung der in der Vorsorgevollmacht genannten Schwester und mit Zustimmung der Generalleiterin)
  • Vorbereitung, Ausschreibung und Durchführung der Regionalleitungswahlen
  • Ausschreibung und Durchführung der Wahl der Delegierten für die Generalversammlung
  • Verantwortung für die Weg-Gemeinschaft in der Region
  • Antrag an die Generalleitung zur Entlassung einer Schwester
  • Aufnahme, Planung des Einsatzes und Sorge für die Begleitung von Frauen im „Mitleben auf Zeit“

4.4 Zusammenarbeit mit der Generalleitung

Um eine möglichst große Verantwortung und Selbständigkeit für die Region zu gewährleisten und zugleich die Einheit der Gemeinschaft zu berücksichtigen, ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der Regional- und Generalleitung notwendig, vorrangig zwischen Regionalleiterin und Generalleiterin.

Die Zusammenarbeit beruht auf Subsidiarität und Dialog; zwischen Regional- und Generalleitung soll eine wechselseitige Informations- und Kommunikationskultur gepflegt werden.

Die Regionalleiterin gibt der Generalleiterin regelmäßig Einblick in die Angelegenheiten und Planungen der Region durch mündliche Information, Protokolle der Regionalleitungssitzungen, Berichte der Regionalversammlungen und Jahresberichte des Noviziats und des Juniorats.

Die Generalleiterin und ihre Stellvertreterin können an Regionalversammlungen teilnehmen.

Die Generalleiterin ihrerseits informiert die Regionalleiterin über wichtige Angelegenheiten der ganzen Gemeinschaft.

Mindestens einmal in der Amtsperiode der Regionalleiterin erfolgt eine gegenseitige Einladung von Regionalleiterin bzw. Generalleiterin zur Leitungssitzung. Darüber hinaus sollen gegenseitige Einladungen erfolgen, wenn aktuelle bzw. wichtige Themen dies nahelegen.

Die Generalleiterin hat das Recht, in Absprache mit der Regionalleiterin Schwestern aus der Region für Aufgaben der Generalleitung und im Generalat zu berufen.

Wechsel in eine andere Region

Über den Wechsel einer Schwester der Region D/Ö in eine andere Region entscheidet die Generalleitung.

Für den Wechsel in eine andere Region richtet die Schwester ein Gesuch an ihre Regionalleitung. Diese leitet nach Erhalt eine Kopie an die Generalleitung weiter. Sie gibt zum Gesuch ihre Stellungnahme an die Generalleitung.

Für Schwestern, die in unmittelbarer Vorbereitung auf einen Einsatz in einer anderen Region sind, ist die Generalleiterin zuständig.

Rückkehr in die Heimatregion

Alle Schwestern, die aus der Region D/Ö stammen und in Kongo-Südafrika oder in Brasilien im Einsatz sind, haben das Recht, in die Heimatregion zurückzukehren. Wenn eine Schwester in die Heimatregion zurückkehren möchte, stellt sie ein Gesuch mit Begründung an die für sie zuständige Regionalleitung. Nach Annahme dieses Gesuches und der Klärung der konkreten Schritte informiert die zuständige Regionalleiterin die Regionalleiterin der Heimatregion und die Generalleiterin über die Rückkehr der Schwester.

Regelung für die Schwestern des Generalats

  • Die Schwestern des Generalats, die eine Aufgabe im Auftrag der Generalleitung wahrnehmen, bleiben Mitglieder ihrer Region mit allen Rechten und Pflichten. Während der Zeit ihrer Tätigkeit im Generalat ist die Generalleiterin für sie zuständig. Das betrifft alle Bereiche des Lebens und Arbeitens im Generalat (Lebensordnung, Wahl der Gruppenleiterin, Gruppenbesuche...).
    • Für die Schwestern der Region D/Ö, die im Generalat wohnen, aber außerhalb des Generalats beruflich tätig sind, gilt: für den Bereich des Einsatzes ist die Regionalleiterin, für den Bereich des Lebens im Generalat ist die Generalleiterin zuständig.
    • Für Schwestern, die in der Region D/Ö leben und im Generalat arbeiten, ist grundsätzlich die Regionalleiterin zuständig. Für den Arbeitseinsatz vor Ort ist die für diesen Bereich Verantwortliche im Generalat zuständig.
    • Für die Schwestern aus der Region Kongo-Südafrika und Brasilien ist während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Region D/Ö die Generalleiterin zuständig. Ein längeres Mitleben in einer Lebensgruppe der Region D/Ö bedarf der Absprache mit der Regionalleiterin.

 

5. EINFÜHRUNG UND EINGLIEDERUNG IN DIE GEMEINSCHAFT

Der Region D/Ö ist die Einführung jener Frauen in unsere Gemeinschaft anvertraut, die in dieser Region um Aufnahme ansuchen. Diese Zeit beinhaltet Aspirantat, Postulat, Noviziat und Juniorat. Dafür gelten die entsprechenden Weisungen der Geistlichen Lebensordnung und die gemeinsamen Richtlinien für die Einführung und Eingliederung in die Gemeinschaft der Missionarinnen Christi. Die konkrete Gestaltung ist in den Plänen/ Konzepten für Aspirantat, Postulat, Noviziat und Juniorat beschrieben.

In der Zeit zwischen der ersten zeitlichen Bindung und der Lebensweihe nimmt die Schwester an den Junioratstreffen teil und wird von einer Schwester mit Lebensweihe begleitet.

Alle Schwestern der Region tragen die Verantwortung für die Einführung und das Hineinwachsen in die Gemeinschaft mit (durch Interesse, Gebet, Kontakte, Anregungen ...). Bei den Praktika während des Noviziats und im Miteinanderleben in der Gruppe kommen das Mittragen und die Mitverantwortung besonders zum Ausdruck. Die Regionalleiterin entscheidet in Absprache mit der Noviziatsleiterin den Ort für das Noviziatspraktikum in einer Lebensgruppe.

 

 

6. WIRTSCHAFTLICHE REGELUNGEN

6.1 Soweit wie möglich sollen die Schwestern der Region D/Ö in entlohnten Arbeitsverhältnissen stehen oder Tätigkeiten mit Einkünften nachgehen und dadurch die finanzielle Grundlage für die ganze Gemeinschaft sichern.

Die Regionalleiterin entscheidet in Absprache mit der Finanzverwalterin der Gemeinschaft über die Kranken- und Rentenversicherungen der einzelnen Schwestern. Grundsätzliche Entscheidungen zur Kranken- und Altersvorsorge aller Schwestern trifft die Generalleitung.

Die Einnahmen der Region bestehen aus Renten und Pensionen, Löhnen, Gehältern, Gestellungsleistungen, Honoraren, Zinsen und Zuschüssen, Geschenken und Spenden, welche die einzelnen Mitglieder der Region bzw. die Regionalleitung erhalten.

Von den Einnahmen bestreitet die Region u.a.:

  • den Lebensunterhalt der Schwestern
  • den Aufwand für den missionarischen Dienst in der Region D/Ö
  • den Bedarf des Noviziats
  • berufliche Aus- und Weiterbildung, spirituelle Formung
  • freiwillige Versicherungsbeiträge
  • den Kostenaufwand für die Leitung der Region

 

6.2 Die Region D/Ö verwaltet kein Geld, das über den laufenden Bedarf hinausgeht. Das Einkommen, das den Bedarf der Region D/Ö übersteigt, wird der Generalleitung für die Aufgaben der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Damit die Generalleitung kalkulieren kann, wird im Rahmen der Erstellung des Haushaltsplanes ein Jahresbetrag festgelegt, der nach Absprache in Teilzahlungen an die Generalleitung ergeht.

6.3 Die Generalleitung stellt der Region folgende Häuser zur Verfügung:

  • Eichstätt, Rebdorfer Straße 118
  • Eichstätt, Am Wald 4
  • München, Schongauer Straße 20
  • München, Vinzenz-von-Paul-Straße 11

Für die Verwaltung der o.g. Häuser gilt die „Regelung für die gemeinschaftseigenen Häuser“ zwischen der General- und Regionalleitung.

6.4 Der Aufenthalt von Schwestern anderer Regionen und des Generalates in Lebensgruppen der Region D/Ö wird von der Region D/Ö finanziert. Der Aufenthalt von Schwestern der Region D/Ö im Generalat der MC wird von der Generalleitung finanziert.

 

7. WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHL DER REGIONALLEITUNG

Wahl der Regionalleiterin

Die Regionalleiterin wird von allen wahlberechtigten Mitgliedern, die zur Region gehören, für drei Jahre gewählt. Sie kann einmal wiedergewählt werden. Die Wahl der Regionalleiterin bedarf der Bestätigung durch die Generalleiterin.

Wahlrecht

  • Jedes Mitglied, das zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung der Region angehört, hat aktives Wahlrecht.
  • Passives Wahlrecht hat jede Schwester, die die Lebensweihe vollzogen hat, zur Region gehört und nicht Mitglied der Generalleitung ist.
  • Ausgenommen vom Wahlrecht sind Schwestern, die nach dem Kirchenrecht handlungsunfähig sind (vgl. CIC, can. 171). Die Handlungsunfähigkeit einer Schwester wird von der zuständigen Regionalleiterin auf der Grundlage eines schriftlichen ärztlichen Attestes, durch persönliche Überprüfung und nach Anhörung mindestens einer weiteren Schwester festgestellt. Bei Schwestern, die eine Vorsorgevollmacht hinterlegt haben, muss auf jeden Fall die dort angegebene Person befragt werden. Über den Ausschluss einer Schwester vom Wahlrecht entscheidet die Regionalleitung mit Zustimmung der Generalleiterin.
  • Wenn eine Schwester geistig handlungsfähig, aber nicht in der Lage ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, kann sie sich einer Wahlhilfe bedienen.

Durchführung der Wahl

  • Für die Durchführung der Wahl ist die Regionalleiterin verantwortlich. Sie legt Ort und Zeit der Wahl in Absprache mit dem Regionalrat fest.
  • Sie überträgt einem Mitglied der Regionalleitung die Leitung und Durchführung der Wahl. Diese Schwester bildet zusammen mit drei von ihr bestimmten Schwestern das Wahlgremium, dessen Vorsitzende sie ist.
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ein Verzeichnis der wählbaren Schwestern. Daraus wird durch Ankreuzen nur eines Namens die Regionalleiterin gewählt. Die Wahl erfolgt geheim als Briefwahl. Die Stimmzettel werden in einem verschlossenen Umschlag bis zum angegebenen Wahltermin an die Vorsitzende des Wahlgremiums geschickt.

Wahlvorgang

  • Als gewählt gilt die Schwester, welche die absolute Mehrheit erreicht hat. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitgerechnet. Die Vorsitzende befragt die gewählte Schwester, ob sie die Wahl annimmt.

7.1 Wahlordnung

  • Erreicht im ersten Wahlgang keine Schwester die absolute Mehrheit, wird in einem zweiten Wahlgang aus den vier Schwestern, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, gewählt.
  • Bei Stimmengleichheit an vierter Stelle kommen alle mit derselben Stimmenzahl auf die Wahlliste.
  • Erhält im zweiten Wahlgang keine Schwester die absolute Mehrheit, wird in einem dritten Wahlgang zwischen den zwei Schwestern, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, gewählt. Bei Stimmengleichheit an zweiter Stelle kommt die Schwester mit der längeren Mitgliedschaft und dem höheren Lebensalter auf die Wahlliste.
  • Im dritten Wahlgang gilt die Schwester als gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet zuerst die längere Mitgliedschaft und dann das höhere Lebensalter.

Wahlannahme

Wenn eine gewählte Schwester die Wahl nicht annimmt, muss sie ihre Gründe der Regionalleitung schriftlich darlegen. Wenn die Regionalleitung die Ablehnung annimmt, beginnt der Wahlgang von vorne. Wenn bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang die Schwester mit der längeren Mitgliedschaft bzw. dem höheren Lebensalter die Wahl nicht annimmt, rückt automatisch die zweite Schwester nach. Wenn auch diese die Wahl nicht annimmt, beginnt der Wahlvorgang von vorne.

Eine Neuwahl innerhalb von drei Monaten muss auch stattfinden, wenn die Regionalleiterin vor Ablauf ihrer Amtszeit aus dem Amt scheidet.

Eine Ablösung vor Ablauf der Amtszeit kann erfolgen:

  • wenn die Regionalleiterin selber um Ablösung bittet (Begründung an den Regionalrat und an die Generalleitung). Der Rücktritt wird rechtskräftig, wenn die Generalleitung zustimmt;
  • wenn 2/3 der Schwestern der Region bei der Generalleitung die Ablösung beantragen (Begründung an den Regionalrat und an die Generalleitung); die Absetzung wird rechtskräftig, wenn die Generalleitung es schriftlich bestätigt;
  • wenn die Regionalleiterin in die Generalleitung gewählt wird.

 

7.2 Wahl der Regionalrätinnen

7.2.1 Nach abgeschlossener Wahl der Regionalleiterin erfolgt die Wahl der Regionalrätinnen, die ebenfalls von den wahlberechtigten Mitgliedern der Region für drei Jahre gewählt werden. Die Regionalrätinnen können unbegrenzt oft wiedergewählt werden.

Wahlrecht

  • Aktives Wahlrecht haben alle Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung zur Region gehören.
  • Passives Wahlrecht hat jede Schwester, die mindestens drei Jahre Mitglied der Gemeinschaft ist und zur Region gehört, ausgenommen die Mitglieder der Generalleitung und die Schwestern, die von der Generalleitung mit dem Amt der Sekretärin, der Missionsprokuratorin und der Verwalterin beauftragt sind.
  • Ausgenommen vom Wahlrecht sind Schwestern, die nach dem Kirchenrecht handlungsunfähig sind (vgl. Punkt 6.1.2).

Durchführung der Wahl

Die Regionalleiterin überträgt einem Mitglied der Regionalleitung die Leitung und Durchführung der Wahl. Diese Schwester bildet zusammen mit drei von ihr bestimmten Schwestern das Wahlgremium, dessen Vorsitzende sie ist.

Wahlvorgang

  • Alle Wahlberechtigten erhalten ein Verzeichnis der wählbaren Schwestern. Daraus werden drei Schwestern gewählt.
  • Die Wahl erfolgt geheim als Briefwahl. Die Stimmzettel werden in einem verschlossenen Umschlag bis zum angegebenen Wahltermin an die Vorsitzende des Wahlgremiums geschickt.

Wahlordnung

  • Im ersten Wahlgang gelten die Schwestern als gewählt, welche die absolute Mehrheit erreicht haben. Wenn weniger als drei Schwestern die absolute Mehrheit erreichen, findet ein zweiter Wahlgang statt.
  • Nach Bekanntgabe des Ergebnisses vom ersten Wahlgang werden im zweiten Wahlgang die noch fehlenden Ratsmitglieder gewählt. Hierfür genügt die relative Mehrheit.

Wahlannahme

  • Wenn eine Schwester aus wichtigen Gründen die Wahl nicht annimmt, muss sie der Regionalleitung ihre Gründe schriftlich darlegen. In diesem Fall rückt die Schwester mit der gleichen bzw. mit der nächstniedrigeren Stimmenzahl nach.
  • Wird eine Schwester vom Generalat in den Regionalrat gewählt, ist sie verpflichtet, sich mit der Generalleiterin zu beraten, ob die Aufgabe als Regionalrätin mit der Aufgabe im Generalat zu vereinbaren ist.
  • Scheidet ein gewähltes Mitglied für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr aus dem Regionalrat aus, rückt die Schwester nach, die bei der Wahl die nächstniedrigere Stimmenzahl erreichte.
  • Bei Stimmengleichheit an letzter Stelle entscheidet jeweils die längere Mitgliedschaft und dann das höhere Lebensalter.
  • Der bisherige Rat bleibt bis zur konstituierenden Sitzung der neuen Regionalleitung im Amt.



8. WAHLORDNUNG FÜR DIE WAHL DER GRUPPENLEITERIN

Wenn in einer Lebensgruppe mindestens drei Schwestern zusammenleben, wird eine Gruppenleiterin gewählt.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich eine Gruppe im Gespräch auf eine Gruppenleiterin einigt. Auch in diesem Fall gilt die Wahlordnung – außer Punkt 8.4 und 8.5.

Wahlrecht

Aktives und passives Wahlrecht haben alle Mitglieder der Region, die zum Zeitpunkt der Wahl in der betreffenden Lebensgruppe leben. Ausgenommen davon sind Schwestern, die aufgrund von Handlungsunfähigkeit vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden (vgl. 6.1.2) sowie Schwestern, die nur vorübergehend in der Lebensgruppe leben (z.B. während einer einsatzfreien Zeit).

Durchführung der Wahl

Für die Durchführung der Wahl ist die Regionalleiterin verantwortlich. Sie legt Ort und Zeit der Wahl in Absprache mit der Gruppenleiterin bzw. der Gruppe fest.

Die Durchführung der Wahl kann an ein Mitglied der Regionalleitung delegiert werden. Die verantwortliche Schwester hat beim Wahlvorgang anwesend zu sein.

Wahlvorgang

    Die Wahl erfolgt in schriftlicher geheimer Abstimmung durch Ankreuzen auf vorbereiteten Stimmzetteln, auf denen alle Schwestern der Gruppe mit passivem Wahlrecht genannt sind.Schwestern, die aus triftigen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen können, haben die Möglichkeit der Briefwahl. Der Stimmzettel der verhinderten Schwester muss bis zum Wahltermin der für die Durchführung der Wahl verantwortlichen Schwester in einem verschlossenen Umschlag zugegangen sein.Im Anschluss an die Wahl sind die Stimmzettel zu vernichten.

    Wahlordnung

      Als gewählt gilt die Schwester, die die meisten Stimmen erhalten hat (einfache Mehrheit). Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Sollte auch im dritten Wahlgang keine Stimmenmehrheit ermittelt werden, entscheidet die längere Mitgliedschaft.

        Wahlannahme

          Nimmt die gewählte Schwester die Wahl nicht an, muss ein neuer Wahlgang durchgeführt werden.Mit der Bestätigung durch die für die Wahl verantwortliche Schwester wird die Wahl wirksam.

          Amtsdauer

            Die Gruppenleiterin übernimmt ihre Aufgabe für jeweils drei Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist mit Zustimmung der Regionalleiterin eine kürzere Dauer möglich.

              Eine vorzeitige Ablösung ist möglich,

              • wenn die Gruppenleiterin es selber wünscht.
              • wenn ? der zur Lebensgruppe gehörenden Schwestern die Ablösung wünschen.
              • wenn in begründeten Ausnahmefällen eine Gruppenleiterin durch die Regionalleitung abgesetzt wird.

              Sonderregelungen

                In Lebensgruppen, in denen in begründeten Ausnahmefällen keine Wahl zur Gruppenleiterin möglich ist (z.B. wenn sich keine Schwester bereit erklärt, den Dienst zu übernehmen oder aufgrund der Gruppensituation eine Wahl nicht möglich ist), kann die Regionalleiterin eine Schwester als Ansprechperson für die Regionalleitung ernennen. Die anfallenden Aufgaben einer Gruppenleiterin müssen auf verschiedene Personen aufgeteilt werden.Sonderregelungen bedürfen der Zustimmung der Regionalleitung.

                 

                9. VERBINDLICHKEIT UND GÜLTIGKEIT DER RICHTLINIEN

                Diese Richtlinien wurden von der Regional- sowie von der Generalleitung überarbeitet und von der Generalleitung genehmigt. Sie gelten für den Zeitraum von drei Jahren. Vor Ablauf dieser Zeit müssen sie überprüft und den neuen Gegebenheiten und Erfordernissen der Region angepasst werden.

                Änderungen und Ergänzungen, die in der Zwischenzeit von der Regionalleitung vorgeschlagen werden, müssen der Generalleitung zur Genehmigung vorgelegt werden.

                Änderungen und Ergänzungen, die in der Zwischenzeit von der Generalleitung für notwendig erachtet werden, können erst nach Rücksprache mit der Regionalleitung entschieden werden. Diese Richtlinien sind eine verbindliche Regelung für die Region. Sie sind Ergänzung und Aktualisierung der Geistlichen Lebensordnung der Missionarinnen Christi. Jede Schwester, die zur Region D/Ö gehört, erhält ein Exemplar dieser Richtlinien. Diese Richtlinien werden in vierfacher Ausfertigung von der Generalleiterin und der Regionalleiterin unterzeichnet, und zwar je zwei Exemplare für die Generalleitung und Regionalleitung. München, 04.01.2014 München, 04.01.2014 Sr. Hildegard Schreier Sr. Christine Rod Generalleiterin Regionalleiterin 1 Gaudium et Spes (Pastoralkonstitution) Nr. 4 2 Gaudium et Spes (Pastoralkonstitution) Nr. 4 3 Diese Formulierung stammt aus dem Titel eines Dokuments der französischen Bischöfe aus dem Jahr 2000: „Proposer la foi dans societe actuelle“. Auf Deutsch: „Den Glauben anbieten (oder vorschlagen) in der heutigen Gesellschaft“ 4 Vgl. Lumen Gentium (Kirchenkonstitution) Nr. 1 5 „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger und Jüngerinnen Christi.“ Aus: Gaudium et Spes (Pastoralkonstitution) Nr. 1

                 

                 

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